Brigadegeneral Abolfazl Mousavipour, der Leiter der Verkehrspolizei von Groß-Teheran, gab in einem Bericht über die Leistung der ersten sechs Monate des Jahres 1405 bekannt, dass in diesem Zeitraum über 878.000 Fälle von verkehrsgefährdenden Verstößen in den Straßen der Hauptstadt geahndet wurden.
Verkehrsgefährdende Verstöße an der Spitze der Statistiken
Brigadegeneral Mousavipour erklärte, dass verkehrsgefährdende Verstöße auf riskantes Fahrverhalten hinweisen, das die Wahrscheinlichkeit von Verletzungen oder Todesfällen bei Unfällen erheblich erhöht. Dabei stehen Geschwindigkeitsüberschreitungen und unzulässiges Überholen an oberster Stelle, wobei über 485.800 Fälle dieser Verstöße in den ersten sechs Monaten dieses Jahres registriert wurden.
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Er betonte, dass die vorliegenden Statistiken auf die Missachtung eines Teils der Fahrer gegenüber den Verkehrsregeln hinweisen und dass dieses Verhalten zu tragischen Unfällen und irreparablen Schäden führen kann.
Negative Punkte und Folgen von Verstößen
Brigadegeneral Mousavipour wies auf die negativen Punkte hin, die für verkehrsgefährdende Verstöße vorgesehen sind, und erklärte: Laut Artikel 7 des Gesetzes über die Ahndung von Verkehrsverstößen werden negative Punkte für Verstöße vergeben, die bei Wiederholung zur Einziehung und letztendlich zur Aberkennung des Führerscheins führen können.
Nach seinen Erläuterungen erhalten für den Verstoß „Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 50 Kilometer pro Stunde“ private Fahrzeuge 10 negative Punkte und öffentliche Fahrzeuge 15 negative Punkte. Für den Verstoß „Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 30 bis 50 Kilometer pro Stunde“ sind für private Fahrzeuge 5 negative Punkte und für öffentliche Fahrzeuge 10 negative Punkte vorgesehen.
Brigadegeneral Mousavipour äußerte sich auch zum unzulässigen Überholen: Für den Verstoß „Unzulässiges Überholen auf zweispurigen Straßen“ erhalten private Fahrzeuge 5 negative Punkte und öffentliche Fahrzeuge 10 negative Punkte.
Er betonte, dass Fahrer, deren Führerschein entzogen wird, nach einem Jahr und nach Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Teilnahme an Schulungen und der Zahlung der entsprechenden Gebühren, einen Antrag auf Wiedererlangung des Führerscheins stellen können.
Abschließend forderte Brigadegeneral Mousavipour, unter Hinweis auf das Hauptziel dieser Maßnahmen, nämlich den Schutz des Lebens der Bürger und die Verringerung der Unfallstatistiken, alle Fahrer auf, durch die Einhaltung der Verkehrsregeln ihren Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Hauptstadt zu leisten.
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